Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) - Honorar
Die Leistungen der Steuerberater für die steuerberatendende Tätigkeit sind nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) honorarpflichtig.
Maßgebend ist die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffene Vergütungsvereinbarung. Daneben gilt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Es kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden (§ 4 Abs. 4 StBVV n.F.). Eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann allein in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbart werden. Eine niedrigere Vergütung muss zudem trotzdem in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (vgl. § 4 Abs. 3 StBVV n.F.). Die konkreten Gebühren bestimmen sich somit nach den Umständen des Einzelfalles. Damit sollen der Wettbewerb untereinander bzw. die Beratungen der Steuerberater, die als Organe der Rechtspflege tätig werden, - u.a. auch auf Grund der Sensibilität des vertraulichen Verhältnisses bzw. der Daten - nicht über ein Preisdumping, sondern über die Qualität der Leistungen erfolgen.
Ich verweise auf die Homepage der Bundessteuerberaterkammer unter http://www.bstbk.de bzw. http://www.bstbk.de/de/steuerberater/berufsrecht. Sie erhalten dort weitere Informationen auch unter "Ihr Steuerberater/Vergütung".
Das Honorar hat damit - ebenso wie die berufsrechtlichen Vorgaben - eine gesetzliche Grundlage. Eine wesentliche Grundlage sind gemäß dieser Verordnung die Summe der Einkünfte bzw. der Einnahmen bzw. der Gegenstandswert.
Fallbeispiele zur Ermittlung und zur Höhe typischer Preise finden Sie beim Unterpunkt "Fallbeispiel".