Kanzleiphilosophie mit Kodex und Berufsgrundsätzen
A.) Mein Kodex
Meine Ziele sind - in Anlehnung an H. Poppinga vom August 1986 - :
1.) - alle steuerrechtlich und administrativ verfügbaren und ethischen vertretbaren legalen Mittel und Möglichkeiten im Interesse des Mandanten sowie nötigenfalls im höherwertigen Interesse erschöpfend einzusetzen.
2.) - mich um das volle Verstehen des Problems des Mandanten zu bemühen und bei seiner Handhabung effektiv zu sein.
3.) - meine Schreiben und Schriftsätze sachlich und informativ zu formulieren (unangreifbar in der Form und unerbittlich in der Sache).
4.) - keine Kompromisse einzugehen, wenn das Recht des Mandanten durchsetzbar ist, sondern mich nötigenfalls kämpferisch für meinen Mandanten einzusetzen, um das Bestmögliche für ihn zu erreichen.
5.) - bei der Mandatsbearbeitung genau, gründlich, vollständig und korrekt vorzugehen, den neusten Stand des Steuerrechts zu berücksichtigen und ständig auf schnellen und erfolgreichen Abschluss hinzuarbeiten.
6.) - bei der Verfolgung des Interesses des Mandanten in vollständiger Aktenkenntnis tätig zu sein und fehlende Informationen einzuholen, soweit dies irgend möglich und zulässig ist.
7.) - alles zu vermeiden, was den Mandant unnötig verunsichert.
8.) - die Vorgehensweise und das Ziel bei Beginn der Mandatsbearbeitung festzulegen und von ihr nur aus wichtigen Gründen abzuweichen.
9.) - mit der Finanzverwaltung zu kommunizieren, die Kommunikation/ Lösungssuche zwischen ihr und dem Mandanten zu fördern und den Gerichtsweg erst zu beschreiten, wenn die außergerichtliche Möglichkeiten zur Regelung der Sache voll ausgeschöpft worden sind.
10.) - ein Mandat nur zu übernehmen, wenn ich sicher bin, dass meine Kenntnisse und Fähigkeiten für die kompetente Sachbearbeitung und Lösung des Falles ausreichen.
11.) - ein Mandat nur dann zu übernehmen, wenn ich bereit bin, in der betreffenden Sache die volle Verantwortung für die Unterstützung des Mandanten zu tragen.
12.) - in jeder Situation die Loyalität zum Mandanten, der im Recht ist, zu wahren und den im Unrecht befindlichen Mandanten zur Übernahme der Verantwortung zu führen.
13.) - den Mandanten bezüglich der Erfolgsaussichten seines Anliegens und des Kostenrisikos aufrichtig aufzuklären.
14.) - den Mandanten ebenso respektvoll wie selbstbewusst zu behandeln.
15.) - offensichtlich aussichtslose und solche Fälle, bei deren Übernahme ich gegen meine persönliche Integrität verstoßen würde, nicht zu übernehmen.
16.) - Weisungen des Mandanten nur dann Folge zu leisten, wenn hiermit weder ein Verstoß gegen geltendes Recht, das Berufsrecht, höherwertige Interessen Dritter noch gegen meine Sachkunde und Integrität verbunden ist.
17.) - ein Mandat niederzulegen, wenn sich erweist, dass der Mandant nicht bereit ist, für schädliche Handlungen oder böswillige Absichten die Verantwortung zu übernehmen bzw. diese fallenzulassen.
18.) - das Berufsrecht, die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer sowie die unten aufgeführten Berufsgrundsätze zu achten.
19.) - mich ehrenamtlich zu engagieren.
20.) - durch meine berufliche und Tätigkeit als Organ der Steuerrechtspflege und durch ehrenamtliche Tätigkeit dazu beizutragen, dass Zustände verbessert werden und dass mehr Ethik und Gerechtigkeit in unserem Steuerrecht und unserer Gesellschaft Einzug halten.
Hilmar Speck
Steuerberater
B.) Meine Berufsgrundsätze
Als Steuerberater übe ich meinen Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen aus und bin verpflichtet, die für die gewissenhafte Berufsausübung erforderlichen fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen in meiner Kanzlei zu gewährleisten.
Als Steuerberater führe ich meine Aufträge unter Einhaltung der Grundsätze pflichtgemäßer Berufsausübung sowie unter Beachtung der Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer aus. Wenn die Durchführung eines Auftrags nach diesen Grundsätzen nicht möglich ist, bin ich verpflichtet, diesen abzulehnen oder unverzüglich zurückzugeben.
Steuerberater sind Angehörige eines Freien Berufs und unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Sie setzen sich für die korrekte Anwendung des geltenden Steuerrechts ein, dazu gehört insbesondere die Erstellung und fristgerechte Einreichung richtiger Steuererklärungen sowie die Erfüllung der übrigen steuerlichen Pflichten. Zudem unterstützt der Berufsstand grundsätzlich jede gezielte Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung.
Steuerberater sind Interessenvertreter ihrer Mandanten, aber als Organ der Steuerrechtspflege auch dem Gemeinwohl und der Rechtsordnung verpflichtet. Steuerberater unterliegen daher besonderen berufsrechtlichen Regelungen und Pflichten. Durch das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Steuerberater sowie die Steuerberatervergütungsverordnung, aber auch durch die staatliche Steuerberaterprüfung werden die Beachtung von Recht und Gesetz und die hohe Qualität ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleistet.